Nutzungsbestimmungen
für Vinlivt App

Nutzung der Vinlivt Applikation

 

1. Präam­bel

Die Vin­livt GmbH, nach­fol­gend „Vin­livt“, stellt dem/der Nutzer/in, nach­fol­gend „Nutzer/in“, mit der Vin­livt App­lika­tion eine kosten­lose Soft­ware-Lösung zur Ver­fü­gung, nach­fol­gend „Vin­livt App­lika­tion“ zur Ver­fü­gung, mit der der/die Nutzer/in unkom­pliziert Verträge ver­wal­ten, Mul­ti-Bank­ing nutzen, mit Finanz­ex­perten kom­mu­nizieren und die Finanzen man­a­gen kann. Nach Maß­gabe der nach­fol­gen­den Nutzungs­bes­tim­mungen bietet Vin­livt die unter Zif­fer 3 aufge­führten Leis­tun­gen und ins­beson­dere fol­gende Vorteile:

  • Über­sicht über die aktuelle finanzielle Sit­u­a­tion (Haushalt­s­analyse)
  • Renten­prog­nose und Kalku­la­tion der Renten­lücke
  • Über­sicht über Bankkon­ten, Kred­itkarten, Sparkon­ten und Depots via Open Bank­ing
  • Automa­tisierte und manuelle Über­sicht über die laufend­en Verträge und Abos
  • Prü­fung oder Kündi­gung unge­woll­ter Verträge
  • Leis­tungsan­pas­sun­gen und Opti­mierun­gen
  • Indi­vidu­elle Vor­sorge- und Finanztipps
  • Einspar­tipps und erler­nen für den besseren Umgang mit Geld und Ver­sicherun­gen
  • Kom­mu­nika­tion mit Finanzexperten:in via Mes­sen­ger
  • Doku­mente­naus­tausch mit Finanzexperten:in via Upload

Der Daten­schutz genießt bei Vin­livt höch­ste Pri­or­ität und Acht­samkeit. Wir entwick­eln die Vin­livt-App­lika­tio­nen gemäß allen rechtlichen und reg­u­la­torischen Anforderun­gen und prüfen diese fortwährend auch in unserem Entwick­lung­sprozess. Ein ver­trauensvolles Ver­hält­nis zu unseren Kun­den und Part­nern ist unser höch­ster Anspruch, dem wir immer gerecht wer­den möcht­en. Wir ver­sprechen, dass wir niemals per­sön­liche Dat­en verkaufen oder ohne deine Zus­tim­mung an Dritte weit­ergeben.

Wir arbeit­en an der besten Finanz-App für unsere Kun­den und deinem finanziellen zu Hause. Per­sön­liche Dat­en wie: hochsen­si­ble Bank­dat­en, Ver­trags­dat­en oder auch Gesund­heits­dat­en nutzen wir auss­chließlich zu deinen Vorteil und der Gewährleis­tung für deine finanzielle Absicherung oder Kostenop­ti­mierung.

 

2. All­ge­meines und Gel­tungs­bere­ich

2.1 Die Vin­livt GmbH erbringt gegenüber Nutzern/innen der App­lika­tion Leis­tun­gen nach Maß­gabe dieser hier aufge­führten Nutzungs­bes­tim­mungen.

2.2 Sofern Vin­livt die dem/der Nutzer/in ange­bote­nen Leis­tun­gen gemein­sam mit Part­nerun­ternehmen anbi­etet oder Leis­tun­gen von Part­nerun­ternehmen ver­mit­telt (vgl. Zif­fer 7 und 8), gel­ten gegebe­nen­falls zusät­zliche Bedin­gun­gen dieser Part­nerun­ternehmen. Hier­für wer­den geson­dert Daten­schutzbes­tim­mungen sowie Nutzungs­be­din­gun­gen vom Part­ner zur Ver­fü­gung gestellt und vom Nutzer sep­a­rat einge­holt und erfordern dessen Bestä­ti­gung.

2.3 Die Nutzungs­bes­tim­mungen gel­ten auss­chließlich. Etwaige ent­ge­gen­ste­hende oder von diesen Nutzungs­bes­tim­mungen abwe­ichende Nutzungs­bes­tim­mungen der/die Nutzer/in wer­den nur Ver­trags­be­standteil, soweit sie mit den vor­liegen­den Nutzungs­bes­tim­mungen  inhaltlich übere­in­stim­men oder von Vin­livt aus­drück­lich schriftlich anerkan­nt wur­den. Dies gilt auch, wenn Vin­livt in Ken­nt­nis ent­ge­gen­ste­hen­der oder abwe­ichen­der Bedin­gun­gen der/die Nutzer/in Leis­tun­gen vor­be­halt­los erbringt.

 

 

3. Leis­tun­gen von Vin­livt

Gegen­stand der Leis­tun­gen der Vin­livt App­lika­tion und Ser­vices sind:

  • Umfassende Finan­z­analy­sen und Finanz-Prog­nosen
  • Prog­nosen auf Basis von dem soge­nan­nten Vin­livt Finanz-Check
  • Oder auf Basis von per­sön­lichen Kon­toin­for­ma­tio­nen via Open Bank­ing
  • Kat­e­gorisierung der Kon­toum­sätze und Prog­nosen
  • Kündi­gungs-Funk­tio­nen für Verträge, Abos via E‑Mail oder Push Noti­fi­a­tion
  • Indi­vidu­elle Vor­sorge- und Finanztipps, Spar­tipps bspw. auf Grund­lage der Kon­toin­for­ma­tio­nen, dem Nutzerver­hal­ten, Nutzerangaben, hochge­laden­er Doku­mente, OCR-Tech­nolo­gie um zu sparen, Leis­tun­gen und Verträge zu opti­mieren und/oder einen besseren Umgang mit den eige­nen Finanzen zu erler­nen
  • Ange­bot von Vor­sorge- und Finanzpro­duk­ten in Koop­er­a­tion mit ange­bun­de­nen Finanz-Part­nern, z. B. Finanzber­atern, Ver­sicherun­gen, Banken
  • Ver­mit­tlung von Verträ­gen zu Kooperationspartnern/innen z.B. Opti­mierung von Ver­sicherungsverträ­gen, Sparpro­duk­ten, Kred­i­tum­schul­dung
  • Match­ing mit Finanzberatern/Experten für die kom­pe­tente Beratung
  • Bere­it­stel­lung eines Kun­den-Sup­port für Kunden/innen zur Beant­wor­tung von Fra­gen der Nutzer/innen
  • Nach Maß­gabe dieser Nutzungs­bes­tim­mungen sowie der geson­derten Daten­schutzerk­lärung
 

4. Durch­führung der Finan­z­analyse

Voraus­set­zung zur Nutzung der Leis­tun­gen der Vin­livt App­lika­ton ist die Analyse des Bankkon­tos des/der Nutzers/in, nach­fol­gend Finan­z­analyse oder Rente­n­analyse genan­nt. Die Finan­z­analyse oder Rente­n­analyse erfol­gt gemäß den fol­gen­den Punk­ten:

4.1 Die notwendi­gen Dat­en für die Finan­z­analyse vom Bankkon­to v.a. regelmäßige Gutschriften, SEPA-Lastschriften sowie Dauer­aufträge kön­nen über stan­dar­d­isierte Schnittstellen via Open Bank­ing Tech­nolo­gie (Tink), nach­fol­gend Banken-Schnittstellen mit­tels XS2A‑, FinTS- oder bankeigene Schnittstellen z.B. dbAPI abgerufen wer­den.

https://tink.com/de/

4.2 Damit die Dat­en über diese Banken-Schnittstellen abgerufen wer­den kön­nen, muss der/die Nutzer/in sich als Kon­toin­hab­er mit seinen Login-Dat­en des Online-Bank­ings bspw. mit der Kon­ton­um­mer und PIN/Passwort, sowie zusät­zlich ein­er starken Authen­tifizierung durch den/die Kunden/in z. B. smsTAN, Push­TAN gegenüber der Banken­schnittstelle authen­tifizieren. Anschließend wer­den, abhängig von der jew­eili­gen Bank, die Umsätze der let­zten 90–365 Tage an uns über­mit­telt.

4.3 Vin­livt analysiert und kat­e­gorisiert aus den über­mit­tel­ten Umsatz­dat­en die rel­e­van­ten Abbuchun­gen und Gutschriften. Kat­e­gorisierung bedeutet, dass die Kon­toum­sätze unter­schiedlichen Kat­e­gorien wie bspw. Shop­ping, Ein­nah­men, Kindergeld, Haushalt, Wohnen usw. zuge­ord­net wer­den. Auf dieser Analyse basierend wer­den die per­sön­lichen Vorsorge‑, Finanztipps, Renten­tipps und der dig­i­tale Ver­tragsspiegel erstellt.

4.4 Zusät­zlich zu den Kon­toum­satz­dat­en bieten manche Banken-Schnittstellen die Option an, dass die bei der Bank gespe­icherten per­sön­lichen Infor­ma­tio­nen z. B. Vor- und Nach­name, Postadresse und E‑Mail-Adresse an uns über­tra­gen wer­den. Der/die Nutzer/in muss der Über­mit­tlung dieser Dat­en immer aus­drück­lich zus­tim­men.

4.5 Die Nutzung der Vin­livt App­lika­tion set­zt voraus, dass der/die Nutzer/in vor der Authen­tifizierung mit seinem Girokon­to aus­drück­lich die Nutzungs­bes­tim­mungen bestätigt und der geson­derten Daten­schutzerk­lärung von Vin­livt zuges­timmt hat.

 

5. Zugang und Ver­füg­barkeit

5.1 Voraus­set­zung für die Nutzung der Vin­livt App­lika­tion ist der Besitz eines online­fähi­gen Girokon­tos bei ein­er Bank mit Sitz in der Europäis­chen Union und die Geschäfts­fähigkeit des/der Nutzers/in.

5.2 Die Erbringung der Leis­tun­gen der Vin­livt App­lika­tion set­zt zudem die Authen­tifizierung des/der Nutzers/in gegenüber der Banken­schnittstelle voraus. Hier­für muss der/die Nutzer/in seine Authen­tifizierungs­dat­en ken­nen vgl. Zif­fer 4.2.

5.3 Vin­livt ist berechtigt, die Leis­tun­gen der Vin­livt App­lika­tion nach Maß­gabe der Vin­livt Nutzungs­bes­tim­mungen umzustellen oder zu ändern.

5.4 Vin­livt ist stets bemüht, die Vin­livt App­lika­tion ohne Unter­brechun­gen zur Ver­fü­gung zu stellen. Allerd­ings kann keine Haf­tung für eine vorüberge­hende Nichtver­füg­barkeit über­nom­men wer­den. Vin­livt kann die Ver­füg­barkeit beschränken, wenn im Hin­blick auf Kapaz­itäts­gren­zen, die Sicher­heit oder Integrität der Serv­er oder zur Durch­führung tech­nis­ch­er Wartungs- oder Instand­set­zungs­maß­nah­men erforder­lich ist und dies der ord­nungs­gemäßen oder verbesserten Erbringung der Leis­tun­gen dient bspw. Wartungsar­beit­en. Vin­livt berück­sichtigt in diesen Fällen die berechtigten Inter­essen der/die Nutzer/in, bspw. durch Vor­a­bin­for­ma­tio­nen und trans­par­enten Mit­teilun­gen an die Nutzer. Die Haf­tung von Vin­livt wegen Ver­schulden bleibt unberührt.

 

6. Ver­tragsab­schluss

6.1 Durch die Reg­istrierung mit ein­er gülti­gen Bankverbindung gibt der/die Nutzer/in ein verbindlich­es Ange­bot zum Abschluss eines Ver­trags über die Ver­ar­beitung sein­er Dat­en sowie die Erbringung der Leis­tun­gen der Vin­livt App­lika­tion nach Maß­gabe dieser Nutzungs­bes­tim­mungen und der geson­derten Daten­schutzerk­lärung durch Vin­livt ab.

 

7. Vor­sorge- und Finanzpro­duk­te in Koop­er­a­tion mit Finanzver­trieben

7.1 In Koop­er­a­tion mit ver­schiede­nen Finanzver­trieben und Organ­i­sa­tio­nen, nach­fol­gend als Finanz­part­ner beze­ich­net, erfol­gt gegenüber dem/der Nutzer/in das Ange­bot ver­schieden­er Vor­sorge- und Finanzpro­duk­te bspw. die Nutzung ein­er Finanzber­atung durch ange­bun­den Finanz­part­ner. Die Beratung find­et auss­chließlich nach Ein­hol­ung der expliziten Zus­tim­mung der/die Nutzer/in statt.

7.2 Für Leis­tun­gen in Bezug auf das Ange­bot von Vor­sorge- und Finanzpro­duk­ten mit unseren Part­nern gel­ten neben den Vin­livt Nutzungs­bes­tim­mungen die All­ge­meinen Nutzungs­bes­tim­mungen der ange­bun­de­nen Finanz­part­ner. Die Infor­ma­tio­nen zur Daten­ver­ar­beitung der Finanz­part­ner ste­hen in der Vin­livt App­lika­tion entsprechen jed­erzeit zur Ver­fü­gung. Auch die dazuge­hörige Leis­tungs­beschrei­bung ist entsprechend zum Finanz­part­ner jed­erzeit ersichtlich.

7.3 Für den Ver­tragsab­schluss bezüglich eines Vor­sorge- oder Finanzpro­duk­ts und die Nutzung weit­er­er Beratungsleis­tun­gen ist eine weit­ere Zus­tim­mung der/die Nutzer/in erforder­lich. Diese Beratungsleis­tun­gen wer­den durch beauf­tragte Finanz­part­ner, exter­nen Dien­stleis­tern durchge­führt. Ein Beratung zu Finanz-Dien­sten durch Vin­livt kommt nicht zus­tande.

7.4 Nach der Zus­tim­mung der/die Nutzer/in wird ein soge­nan­nten Berater­match­ing vol­l­zo­gen und der/die Nutzer/in müssen dafür expliz­it zus­tim­men und wer­den hierüber unverzüglich und trans­par­ent informiert.

7.5 Sämtliche Kom­mu­nika­tion über den inte­gri­erten Mes­sen­ger-Dienst in der Vin­livt App­lika­tion erfol­gt zwis­chen dem/der Nutzer/in und dem ange­bun­de­nen Finanz­part­ner. Dies bet­rifft ins­beson­dere auch Erk­lärun­gen oder Mit­teilun­gen, die das Ver­tragsver­hält­nis des/der Nutzers/in zum Finanz­part­ner betr­e­f­fen. Vin­livt ist insoweit Erk­lärungs- und Emp­fangs­bote zwis­chen Finanz­part­ner und der/die Nutzer/in (Plat­tform).

7.6 Die Kosten für die Nutzung der ange­bote­nen Vor­sorge- und Finanzpro­duk­te in Koop­er­a­tion mit den ange­bun­de­nen Finanz­part­nern ergeben sich aus dem Preis- und Leis­tungsverze­ich­nis und Nutzungs­be­din­gun­gen vom entsprechen­den Finanz­part­ner. Die im Rah­men des Preis- und Leis­tungsverze­ich­nis aufge­führten Beträge enthal­ten die geset­zliche Umsatzs­teuer.

 

8. Ange­bot und Ver­mit­tlung von Zusat­zleis­tun­gen in Koop­er­a­tion mit Part­nerun­ternehmen

8.1 Vin­livt ver­mit­telt über die Vin­livt App­lika­tion ggf. Zusat­zleis­tun­gen in Koop­er­a­tion mit Finanz­part­ner, wie z. B. Ver­trag­sop­ti­mierun­gen oder ‑abschlüsse, Kred­ite oder andere Vor­sorge- und Finanzpro­duk­te. Vin­livt behält sich dabei vor die ange­bote­nen Zusat­zleis­tun­gen jed­erzeit zu erweit­ern oder einzuschränken.

8.2 Die Verträge über die Zusat­zleis­tun­gen wer­den mit den Finanz­part­nern abgeschlossen. Vin­livt ver­mit­telt lediglich als Plat­tform, sofern Vin­livt nicht aus­drück­lich als Ver­tragspart­ner auftritt.

8.3 Rechte und Pflicht­en des/der Nutzers:in in Bezug auf die Zusat­zleis­tun­gen ergeben sich aus den geson­derten Ver­trags­be­din­gun­gen in Bezug auf die Zusat­zleis­tung, die mit dem jew­eili­gen Part­nerun­ternehmen vere­in­bart wer­den. Die Ver­trags­be­din­gun­gen wer­den dem/der Nutzer:in vor Abschluss eines Ver­trages inner­halb der Vin­livt-App zugänglich gemacht und müssen vor Ver­tragsab­schluss durch den/der Nutzer:in akzep­tiert wer­den.

8.4 Vin­livt über­mit­telt lediglich den Antrag des/der Nutzers/in als Bote/Tippgeber an den jew­eili­gen Finanz­part­ner. Je nach Aus­gestal­tung des Ver­tragsver­hält­niss­es agiert Vin­livt auch im weit­eren Ver­lauf des Ver­tragsver­hält­niss­es als Bote/Tippgeber (Plat­tform), sofern die Kom­mu­nika­tion bezüglich der Zusat­zleis­tung über die Vin­livt App­lika­tion abgewick­elt wird.

8.5 Vin­livt kommt seinen geset­zlichen Infor­ma­tions- und Aufk­lärungspflicht­en gegenüber dem/der Nutzer/in nach Maß­gabe dieser All­ge­meinen Nutzungs­bes­tim­mungen nach.

8.6 Unter Umstän­den, die sich aus den All­ge­meinen Nutzungs­bes­tim­mungen des jew­eili­gen Finanz­part­ner ergeben, wird der/die Nutzer/in vor Abschluss eines Ver­trags über Zusat­zleis­tun­gen dazu aufge­fordert, der Über­mit­tlung von per­sön­lichen Dat­en an das jew­eilige Part­nerun­ternehmen zuzus­tim­men.

8.7 Unter Umstän­den, die sich aus den All­ge­meinen Nutzungs­bes­tim­mungen  des jew­eili­gen Finanz­part­ner ergeben, ist für den Antrag auf Abschluss eines Ver­trags über eine Zusat­zleis­tung eine Iden­tität­süber­prü­fung erforder­lich, die im Auf­trag des Part­nerun­ternehmens durch einen exter­nen Dien­stleis­ter durchge­führt wer­den kann. Die Über­prü­fung der Iden­tität erfol­gt mit­tels eines Iden­ti­fizierungsver­fahrens z.B. Videoiden­ti­fika­tion und/oder qual­i­fizierte elek­tro­n­is­che Sig­natur, dass die Anforderun­gen aus dem Geld­wäschege­setz, der Daten­schutz-Richtlin­ien und jew­eili­gen Auf­sichts­be­hörde z.B. BaFin) vol­lum­fänglich erfüllt. Im Rah­men des jew­eili­gen Abschluss-Prozess­es wird der/die Nutzer/in automa­tisch zum Iden­ti­fizierungsver­fahren geführt.

 

9. Mitwirkungsleis­tun­gen und son­stige Pflicht­en der/die Nutzer/in

9.1 Der/Die Nutzer/in ist zur angemesse­nen Mitwirkung bei der Nutzung der Leis­tun­gen der Vin­livt App­lika­tion verpflichtet.

9.2 Ins­beson­dere authen­tifiziert sich der/die Nutzer/in mit seinen Login-Dat­en des Open Bank­ing z.B. Kon­ton­um­mer und PIN/TAN gegenüber der Banken­schnittstelle.

9.3 Der/die Nutzer/in hin­ter­legt kein Kon­to ein­er Drittper­son ohne aus­drück­liche Erlaub­nis dieser Per­son in der Vin­livt App­lika­tion.

9.4 Der/die Nutzer/in umge­ht keine Sicher­heits­funk­tio­nen der Vin­livt App­lika­tion und unter­lässt auch dies zu ver­suchen.

9.5 Der/die Nutzer/in hat für die Geheimhal­tung und Sicher­heit sein­er Zugangs­dat­en zur Vin­livt App­lika­tion sowie der darüber genutzten oder Ver­mit­tel­ten Leis­tun­gen zu sor­gen. Er/Sie muss seine Zugangs­dat­en geheim hal­ten, darf diese nicht weit­ergeben, keine Ken­nt­nis­nahme durch Dritte dulden oder ermöglichen und die notwendi­gen Maß­nah­men zur Gewährleis­tung der Ver­traulichkeit sein­er Zugangs­dat­en ergreifen, z.B. in dem er ein sicheres Pass­wort, mit aus­re­ichend Zeichen und Kom­bi­na­tio­nen von Zahlen, Buch­staben und Son­derze­ichen ver­wen­det und sein Pass­wort regelmäßig ändert. Sein Mobil­tele­fon muss er sich­er vor dem Zugriff Drit­ter ver­wahren.

9.6 Stellt der/die Nutzer/in den Ver­lust oder den Dieb­stahl die miss­bräuch­liche Ver­wen­dung oder die son­stige nicht autorisierte Nutzung sein­er Zugangs­dat­en fest, muss er Vin­livt unverzüglich darüber informieren. Jeden Dieb­stahl oder Miss­brauch ist unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu brin­gen. Hat der Nutzer den Ver­dacht, dass eine andere Per­son unberechtigt den Besitz an oder die Ken­nt­nis von seinen Zugangs­dat­en erlangt hat oder seine Zugangs­dat­en ver­wen­det, musst Vin­livt eben­falls unverzüglich davon unter­richtet wer­den.

9.7 Die in der Vin­livt App­lika­tion angezeigten Preis/­Tarif- und Anbi­etenden-Infor­ma­tio­nen im Rah­men von Ver­tragsab­schlüssen und/oder ‑opti­mierun­gen, sowie Finanz-Empfehlun­gen basieren auf den von dem/der Nutzer/in über­mit­tel­ten Dat­en und Angaben zu einem gewün­scht­en Tarif. Für die Voll­ständigkeit und Richtigkeit dieser Vin­livt zur Ver­fü­gung gestell­ten Dat­en und dem Ergeb­nis der Ver­ar­beitung dieser Dat­en durch Vin­livt ist der/die Nutzer/in daher mitver­ant­wortlich. Soll­ten Anhalt­spunk­te dafür vor­liegen, dass diese von dem/der Nutzer/in über­mit­tel­ten Dat­en und Angaben unrichtig sind oder sein kön­nten, hat Vin­livt das Recht den erteil­ten Auf­trag nicht zu bear­beit­en. Vin­livt wird den/die Nutzer/in informieren.

9.8 Sofern der/die Nutzer/in Vin­livt beauf­tragt Ver­tragsab­schlüsse oder ‑opti­mierun­gen anzus­toßen oder abzuschließen, ist der/die Nutzer/in verpflichtet, die erhal­te­nen Auf­trags­bestä­ti­gun­gen sowie die Ver­trag­sun­ter­la­gen des Anbi­etenden unverzüglich auf deren Kor­rek­theit zu über­prüfen. Soll­ten dabei Fehler bzw. Abwe­ichun­gen vor­liegen, liegt es im Ver­ant­wor­tungs­bere­ich des/der Nutzers/in, den Anbi­etenden unverzüglich darüber zu informieren.

9.9 Ver­stößt der/die Nutzer/in gegen seine Pflicht­en aus diesen Nutzungs­bes­tim­mungen, ist Vin­livt berechtigt, die betrof­fe­nen Leis­tun­gen der Vin­livt App­lika­tion abzubrechen oder den gewün­scht­en Ser­vice nicht durchzuführen.

 

10. Wider­ruf­s­recht

10.1 Als Ver­brauch­er ste­ht dem/der Nutzer/in bei Inanspruch­nahme kostenpflichtiger Leis­tun­gen, nach­fol­gend jew­eils Ver­trag genan­nt, ein Wider­ruf­s­recht gemäß den fol­gen­den Bes­tim­mungen zu:

 

Wider­rufs­belehrung

Wider­ruf­s­recht

Du hast das Recht, bin­nen vierzehn Tagen ohne Angabe von Grün­den diesen Ver­trag zu wider­rufen. Die Wider­rufs­frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Ver­tragsab­schlusses.

Um Ihr Wider­ruf­s­recht auszu­üben, musst du uns mit­tels ein­er ein­deuti­gen Erk­lärung z. B. eine E‑Mail oder einem­Brief über deinen Entschluss, diesen Ver­trag zu wider­rufen, informieren. Zur Wahrung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass du die Mit­teilung über die Ausübung des Wider­ruf­s­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

Der Wider­ruf ist zu richt­en an:

Vin­livt GmbH

Rofanstr. 8

81825 München

E‑Mail: hello@vinlivt.de

 

Wider­rufs­fol­gen

Im Falle eines wirk­samen Wider­rufs sind die bei­der­seits emp­fan­genen Leis­tun­gen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wert­er­satz für die bis zum Wider­ruf erbrachte Dien­stleis­tung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Ver­tragserk­lärung auf diese Rechts­folge hingewiesen wor­den und aus­drück­lich zuges­timmt haben, dass wir vor dem Ende der Wider­rufs­frist mit der Aus­führung der Gegen­leis­tung begin­nen. Beste­ht eine Verpflich­tung zur Zahlung von Wert­er­satz, kann dies dazu führen, dass Sie die ver­traglichen Zahlungsverpflich­tun­gen für den Zeitraum bis zum Wider­ruf den­noch erfüllen müssen. Ihr Wider­ruf­s­recht erlis­cht vorzeit­ig, wenn der Ver­trag von bei­den Seit­en auf Ihren aus­drück­lichen Wun­sch voll­ständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Wider­ruf­s­recht aus­geübt haben. Verpflich­tun­gen zur Erstat­tung von Zahlun­gen müssen inner­halb von 30 Tagen erfüllt wer­den. Die Frist begin­nt für Sie mit der Absendung Ihrer Wider­ruf­serk­lärung, für uns mit deren Emp­fang. Durch den Wider­ruf wird unter Umstän­den Ihr Leis­tung­sum­fang, wie z.B. der Zugang zu kostenpflichti­gen Leis­tun­gen, beschränkt.

 

Zus­tim­mung zur Durch­führung der Ver­tragsleis­tun­gen vor Ablauf der Wider­rufs­frist

Der/Die Nutzer/in erk­lärt sich damit ein­ver­standen, dass Vin­livt bere­its vor Ablauf der Wider­rufs­frist mit der Aus­führung der Ver­tragsleis­tun­gen begin­nt. Im Falle eines Wider­rufs ist der/die Nutzer/in verpflichtet, Wert­er­satz für die emp­fan­genen Leis­tun­gen nach den geset­zlichen Vorschriften zu leis­ten.

 

Ende der Wider­rufs­belehrung

10.2 Wenn Vin­livt oder ein Finanz­part­ner dem/der Nutzer/in gegenüber bes­timmte kostenpflichtige Leis­tun­gen unmit­tel­bar nach Bestel­lung voll­ständig erbringt, erlis­cht das Wider­ruf­s­recht, wenn der/die Nutzer/in Vin­livt oder dem Finanz­part­ner dazu seine aus­drück­liche Zus­tim­mung gegeben und gle­ichzeit­ig seine Ken­nt­nis davon bestätigt hat, dass er sein Wider­ruf­s­recht bei voll­ständi­ger Ver­tragser­fül­lung durch Vin­livtver­liert. Das Wider­ruf­s­recht des/der Nutzers/in erlis­cht bei einem Ver­trag über die Liefer­ung von nicht auf einem kör­per­lichen Daten­träger befind­lichen dig­i­tal­en Inhal­ten auch dann, wenn Vin­livt­mit der Aus­führung des Ver­trags begonnen hat, nach­dem der/die Nutzer/in aus­drück­lich zuges­timmt hat, dass Vin­livt mit der Aus­führung des Ver­trags vor Ablauf der Wider­rufs­frist begin­nt, und er seine Ken­nt­nis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zus­tim­mung mit Beginn der Aus­führung des Ver­trags sein Wider­ruf­s­recht ver­liert. Auf diese Punk­te wird der/die Nutzer/in bei den entsprechen­den Leis­tun­gen geson­dert hingewiesen.

 

11. Daten­schutz

Vin­livt erhebt, ver­ar­beit­et und nutzt per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en des/der Nutzers/in auss­chließlich zu dem Zweck die Leis­tun­gen der Vin­livt App­lika­tion zu erbrin­gen. Eine darüber hin­aus­ge­hende Ver­wen­dung von Dat­en der Nutzern/innen durch Vin­livt erfol­gt nicht. Um die Vin­livt App­lika­tion uneingeschränkt nutzen zu kön­nen, ist deine Zus­tim­mung zur Ver­wen­dung dein­er Dat­en erforder­lich.

Hin­sichtlich der Einzel­heit­en wird auf die geson­derte Daten­schutzerk­lärung ver­wiesen, die auf der Web­seite von Vin­livt unter https://vinlivt.de/datenschutz und in der Vin­livt-App­lika­tion hin­ter­legt ist und dort jed­erzeit abgerufen wer­den kann.

Die Daten­schutzerk­lärung enthält auch aus­drück­lich das Recht des/der Nutzers/in, die Zus­tim­mung jed­erzeit ganz oder teil­weise zu wider­rufen. Durch den Wider­ruf der Ein­willi­gung wird die Recht­mäßigkeit der auf­grund der Ein­willi­gung bis zum Wider­ruf erfol­gten Ver­ar­beitung nicht berührt. Im Fall des voll­ständi­gen oder teil­weisen Wider­rufs ist es allerd­ings möglich, dass der/die Nutzer/in Vin­livt nicht oder nicht voll­ständig weit­er nutzen kann.

Bei Nutzung von Zusat­zleis­tun­gen in Koop­er­a­tion mit unseren Finanz­part­nern, kön­nen zudem weit­ere oder beson­dere Daten­schutzbes­tim­mungen gel­ten, wofür eben­falls die Zus­tim­mung des/der Nutzers/in erforder­lich sein kann.

 

12. Ergänzen­der Haf­tungsauss­chluss für Vor­sorge- und Finan­z­analy­sen, die Renten­prog­nose, oder eine Kündi­gung-Funk­tion im Vertragsmanager/bereich

12.1 Die bere­it­gestell­ten Leis­tun­gen basieren auf Dat­en aus dem Nutzerver­hal­ten in der Vin­livt App­lika­tion, aus Kon­toin­for­ma­tio­nen wie bspw. Kon­toum­sätzen, sowie dem Vor­sorge-Check oder Doku­mente­n­analy­sen aus dem Doku­menten-Updload.

Die Vin­livt Tech­nolo­gie ver­sucht aus Dat­en aus der Ver­gan­gen­heit erkennbare Muster auf die Zukun­ft zu über­tra­gen. Dabei kön­nen jedoch Änderun­gen oder Ereignisse auftreten, die außer­halb unseres Ein­fluss­bere­ich­es liegen. Daher weist Vin­livt darauf hin, dass keine Garantie für die Richtigkeit der Analy­sen über­nom­men wer­den kann bspw. für die Richtigkeit der Inhalte des Ver­trags-Man­agers, der Renten­prog­nose, der Haushalt­s­analyse oder Vor­sorge- und Finanztipps oder dem Doku­menten-Upload.

12.2 Der/Die Nutzer/in kann inner­halb der Vin­livt App­lika­tion Verträge und weit­ere Infor­ma­tio­nen und Doku­mente, die über die manuell oder via Kon­to­dat­en des/der Nutzers/in iden­ti­fiziert wur­den, an den ange­bun­de­nen Finanz­part­ner weit­er­leit­en (via Vin­hub Mes­sen­ger). Die Ver­tragsin­for­ma­tio­nen wer­den per ver­schlüs­sel­ten Daten­trans­fer in real­time an den Finanz­part­ner über­tra­gen. Das geschieht auss­chließlich nach der Zus­tim­mung durch den/die Nutzer/in. Der/die Nutzerin hat wed­er einen Anspruch darauf, dass die Infor­ma­tio­nen dem Finanz­part­ner tat­säch­lich zuge­hen, noch dass die Dat­en formwirk­sam wer­den oder die fris­ten oder pflicht­en einge­hal­ten wer­den.

12.3 Nach Maß­gabe des nach­ste­hen­den Abschnitts 13, übern­immt Vin­livt keine Haf­tung für die Richtigkeit der Vor­sorge- und Finanztipps und weist aus­drück­lich darauf hin, dass sich ihre Auf­gabe darauf beschränkt auf Grund­lage ihrer Finan­z­analyse Finanztipps vorzuschla­gen und dem/der Nutzer/in anzuzeigen. Die Ver­ant­wor­tung für die Bew­er­tung der Vor­sorge- und Finanztipps und Prog­nosen und der Abschluss obliegt dem/der Nutzer/in.

 

 

13. Haf­tung

13.1 Ansprüche des/der Nutzers/in auf Schadenser­satz sind aus­geschlossen. Hier­von ausgenom­men sind Schadenser­satzansprüche des/der Nutzers/in gegenüber Vin­livt aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers, der Gesund­heit oder aus der Ver­let­zung wesentlich­er Ver­tragspflicht­en d.h. Kar­di­nalpflicht­en, sowie die Haf­tung für son­stige Schä­den, die auf ein­er vorsät­zlichen oder grob fahrläs­si­gen Pflichtver­let­zung von Vin­livt, ihrer geset­zlichen Vertreter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beruhen. Dies gilt auch für mit­tel­bare Folgeschä­den wie ins­beson­dere ent­gan­genen Gewinn.

Wesentliche Ver­tragspflicht­en d.h. Kar­di­nalpflicht­en sind solche Pflicht­en, die Vin­livt nach Inhalt und Zweck dieses Ver­trages und sein­er Ergänzun­gen ger­ade zu erbrin­gen hat, deren Erfül­lung die ord­nungs­gemäße Durch­führung dieses Ver­trages erst ermöglicht und auf deren Ein­hal­tung der/die Nutzer/in regelmäßig ver­traut und ver­trauen darf. Zu den ver­tragswesentlichen Pflicht­en dieses Ver­trages gehören ins­beson­dere, jedoch nicht auss­chließlich, die unter Zif­fer 3 aufge­führten Leis­tun­gen. Nicht zu den ver­tragswesentlichen Pflicht­en dieses Ver­trages gehört die tech­nis­che unun­ter­broch­ene Ver­füg­barkeit der Vin­livt App­lika­tion.

13.2 Bei der Ver­let­zung wesentlich­er Ver­tragspflicht­en d.h. Kar­di­nalpflicht­en haftet Vin­livt nur auf den ver­tragstyp­is­chen, vorherse­hbaren Schaden, wenn dieser ein­fach fahrläs­sig verur­sacht wurde, es sei denn, es han­delt sich um Schadenser­satzansprüche des/der Nutzers/in aus ein­er Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit.

13.3 Die Ein­schränkun­gen aus den Zif­fern 13.1 und 13.2 der Nutzungs­bes­tim­mungen gel­ten auch zugun­sten der geset­zlichen Vertreter und Erfül­lungs­ge­hil­fen von Vin­livt, wenn Ansprüche direkt gegen diese gel­tend gemacht wer­den.

13.4 Die sich aus den Zif­fern 13.1, 13.2 und 13.3 der Nutzungs­bes­tim­mungen ergeben­den Haf­tungs­beschränkun­gen gel­ten nicht, soweit Vin­livt den Man­gel arglistig ver­schwiegen oder eine Garantie für die Beschaf­fen­heit der Sache über­nom­men hat. Das gle­iche gilt, soweit Vin­livt und der/die Nutzer/in eine Beschaf­fen­heitsvere­in­barung getrof­fen haben.

13.5 Die Vorschriften des Pro­duk­thaf­tungs­ge­set­zes bleiben von den Vorschriften in dieser Zif­fer 13 der Nutzungs­bes­tim­mungen  unberührt.

13.6 Sofern Vin­livt auf Ver­an­las­sung des/der Nutzers/in Fremdleis­tun­gen, die als solche aus­drück­lich und unter Angabe der Iden­tität und Anschrift des ver­mit­tel­ten Part­nerun­ternehmens ein­deutig gekennze­ich­net sind, von Part­nerun­ternehmen vgl. Zif­fer 8.2 ver­mit­telt oder im Namen des/der Nutzers/in und auf dessen Rech­nung in Auf­trag gibt, haftet Vin­livt nicht für die Leis­tun­gen oder Arbeit­sergeb­nisse des betr­e­f­fend­en Part­nerun­ternehmens. Vin­livt tritt in diesen Fällen lediglich als Ver­mit­tler d.h. Plat­tform auf. Die jew­eili­gen Part­nerun­ternehmen sind keine Erfül­lungs­ge­hil­fen von Vin­livt.

13.7 Für den Ver­lust von Dat­en und Pro­gram­men und deren Wieder­her­stel­lung haftet Vin­livt in dem aus dieser Zif­fer 13 ersichtlichen Rah­men und auch nur insoweit, als dieser Ver­lust nicht durch angemessene Vor­sorge­maß­nah­men, ins­beson­dere die tägliche Anfer­ti­gung von Sicher­heit­skopi­en aller Dat­en und Pro­gramme, ver­mei­d­bar gewe­sen wäre.

13.8 Der/Die Nutzer/in ist verpflichtet, etwaige Schä­den im Sinne vorste­hen­der Haf­tungsregelun­gen unverzüglich gegenüber Vin­livt schriftlich anzuzeigen oder von Vin­livt aufnehmen zu lassen, so dass Vin­livt­möglichst frühzeit­ig informiert ist und eventuell gemein­sam mit dem/der Nutzer/in noch Schadens­min­derung betreiben kann.

13.9 Vin­livt besitzt eine Ver­mö­genss­chaden-Haftpflichtver­sicherung für mögliche Schä­den.

 

 

14. Kündi­gung

14.1 Vin­livt kann zudem die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäfts­beziehun­gen, für die wed­er eine Laufzeit noch eine abwe­ichende Kündi­gungsregelung vere­in­bart ist, jed­erzeit unter Ein­hal­tung ein­er angemesse­nen Kündi­gungs­frist kündi­gen. Bei der Bemes­sung der Kündi­gungs­frist wird Vin­livt auf die berechtigten Belange des/der Nutzers/in Rück­sicht nehmen.  

14.2 Eine frist­lose Kündi­gung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzel­ner Geschäfts­beziehun­gen ist zuläs­sig, wenn ein wichtiger Grund vor­liegt, der Vin­livt deren Fort­set­zung auch unter Berück­sich­ti­gung der berechtigten Belange des/der Nutzers/in unzu­mut­bar wer­den lässt. Ein wichtiger Grund kann ins­beson­dere dann vor­liegen, wenn sich die geset­zlichen oder reg­u­la­torischen Anforderun­gen für die Erbringung oder in Zusam­men­hang mit den Leis­tun­gen des Vin­livts ändern. Beste­ht der wichtige Grund in der Ver­let­zung ein­er ver­traglichen Pflicht, ist die Kündi­gung erst nach erfol­glosem Ablauf ein­er zur Abhil­fe bes­timmten angemesse­nen Frist oder erfol­glosen Abmah­nung zuläs­sig, es sei denn, dies ist wegen der Beson­der­heit­en des Einzelfalls § 323 Absätze 2 und 3 des Bürg­er­lichen Geset­zbuch­es ent­behrlich.

14.3 Vor­be­haltlich ein­er geson­derten Vere­in­barung ist der/die Nutzer/in berechtigt, sich jed­erzeit ohne Ein­hal­tung ein­er Frist von der gesamten Geschäftsverbindung mit Vin­livt zu lösen. Hier­für kann der/die Nutzer/in sich an Vin­livt wen­den und eine Nutzer-Account Lösung beantra­gen. Vin­livt wird dann nach Prü­fung und Legit­i­ma­tion, dass Benutzerkon­to und alle Dat­en unwider­ru­flich löschen.

 

 

15. Son­stiges

15.1 Anwend­bares Recht

15.1.1 Diese Nutzungs­bes­tim­mungen und alle unter Ein­beziehung dieser Nutzungs­bes­tim­mungen zwis­chen Vin­livt und dem/der Nutzer/in geschlosse­nen Verträge und ver­traglichen Rechte und Pflicht­en unter­liegen dem Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land unter Auss­chluss des Übereinkom­mens der Vere­in­ten Natio­nen über Verträge über den inter­na­tionalen Warenkauf.

15.1.2 Alle außerver­traglichen Rechte und Pflicht­en, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Nutzungs­bes­tim­mungen ergeben, unter­liegen eben­falls den Geset­zen der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land und sind nach diesem auszule­gen.

15.1.3 Die geset­zlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwend­barkeit zwin­gen­der Vorschriften ins­bes. des Staates, in dem der/die Nutzer:in als Ver­brauch­er seinen gewöhn­lichen Aufen­thalt hat, bleiben unberührt.

15.1.4 Sofern es sich bei dem/der Nutzer/in um einen Kauf­mann, eine juris­tis­che Per­son des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtlich­es Son­derver­mö­gen han­delt, ist Gerichts­stand für alle Stre­it­igkeit­en aus Ver­tragsver­hält­nis­sen zwis­chen dem/der Nutzer/in und Vin­livt der Sitz von der Vin­livt GmbH.

15.2 Änderun­gen der Nutzungs­bes­tim­mungen

15.2.1 Vin­livt behält sich vor, diese Nutzungs­bes­tim­mungen und etwaige Son­derbe­din­gun­gen jed­erzeit zu ändern. Änderun­gen wer­den den Nutzern/innen spätestens zwei Monate vor dem vorgeschla­ge­nen Zeit­punkt ihres Wirk­samw­er­dens in Textform oder über einen elek­tro­n­is­chen Kom­mu­nika­tion­sweg, sofern vere­in­bart, ange­boten. Jed­er Nutzer/in hat das Recht, den Änderun­gen vor dem vorgeschla­ge­nen Zeit­punkt ihres Wirk­samw­er­dens entwed­er zuzus­tim­men oder sie abzulehnen. Die Zus­tim­mung des/der Nutzers/in gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschla­ge­nen Zeit­punkt des Wirk­samw­er­dens der Änderun­gen angezeigt hat. Auf diese Genehmi­gungswirkung wird ihn die Vin­livt in ihrem Ange­bot beson­ders hin­weisen.

15.2.2 Der Ver­trag bleibt auch bei rechtlich­er Unwirk­samkeit einzel­ner Punk­te in seinen übri­gen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirk­samen Punk­te treten, soweit vorhan­den, die geset­zlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Ver­tragspartei eine unzu­mut­bare Härte darstellen würde, wird der Ver­trag jedoch im Ganzen unwirk­sam.